Salacher Löwenlauf 2025

 

Anmeldung

https://salacher-loewenlauf-2025.racepedia.de/

 

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neu für 2025: 

schnellstes Team beim 6km und 10 km Lauf und 
schnellstes Salacher Team beim 6km und 10 km Lauf 
(gewertet werden jeweils die schnellsten 3 Läufer/innen)  

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neues ShirtEntwurfLowenlaufShirt-2025
 


 

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 Streckenbeschreibungen

10 km-Strecke

Start: Stauferlandhalle
Beschreibung: Stauferlandhalle - Staufeneckstraße westlich - Palmstraße - in den Roßäckern - Schweringstraße
dann links ab Richtung Osten (leicht bergauf) bis zur Straße nach Burg Staufeneck - dieser für ca.250m folgen -  dann Abzweigung im Wald Richtung Kapfhof nehmen - über die Wiese durch Kapfhof durch in Richtung Bärenbach.
Vor Bärenbach dann rechts den steilen Anstieg auf den Geisrücken nehmen !!!!! . Auf dem Pass nach links dem Weg folgend bis zum "Pass".
Der Straße bergab folgend bis zum Schafhof , dort rechts halten und am Ende der Gefällstrecke links über den Pflasterweg zum Reiterhof Bärenbachtal.
Rechts abbiegen und Richtung Salach bergauf. Nach ca. 300m links auf dem Schotterweg Richtung Kapfhof folgen.
In Kapfhof rechts abbiegen und über die kleinen Abschnitt über die Wiese in den Wald.
An dieser Stelle ist der Hinweg gleichzeitig auch Teil des Rückwegs.
Im Wald angekommen nach rechts abbiegen und nun immer leicht bergab. Den Rasensportplatz nordöstlich umlaufen und über die Tobelstraße und die Baumgartenstraße ins Ziel vor der Stauferlandhalle einbiegen.

6km Strecke:
Start und Ziel ist gleich wie bei der 10km Strecke.
in Bärenbach wird jedoch nicht rechts abgebogen (kein steiler Anstieg) sondern man läuft geradeaus durch Bärenbach durch und lässt die Kapelle rechts liegen.
In der Senke angekommen, kommen den 6km Läufern die 10km Läufer entgegen. Dort vereinigen sich die beiden Strecken und es geht nun gemeinsam bergauf in Richtung Salach.
Nach ca. 300m links auf dem Schotterweg Richtung Kapfhof folgen. (siehe nun 10km- Strecke)

2km Strecke: Jugendläufe
Start und Ziel ist gleich wie bei der 10km Strecke.
Es geht an der Stauferlandhalle auf dem Wanderweg in Richtung Staufeneck. Nach ca. 600m biegen die Teilnehmer links in Richtung Kapfhof ab.
Vor Verlassen des Waldes geht es dann wieder (wie beim letzten KM bei den Hauptläufen) in Richtung Sportplatz zurück ins Ziel an der Stauferlandhalle

500m Strecke: Bambini
Start und Ziel ist gleich wie bei allen anderen Läufen.
Der Rundkurs führt um die Stauferlandhalle herum. Kleine Hindernisse müssen bewältigt werden.

 

Für Alle:
Start und Ziel ist vor der Stauferlandhalle Alle Teilnehmer von den Bambini bis zu den Löwenläufern sind mit einer Startnummer ausgestattet.

 


6 km Löwenlauf-Strecke

 

Strecke-6km-Lowenlauf

 


10 km Löwenlauf-Strecke

Strecke-10km-Lowenlauf

 


 

 

 

 

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Löwenlauf Allgemeines

Teilnahmebedingungen, AGB und Haftungsbedingungen für den Salacher Löwenlauf 2025

 

1. Startberechtigung

Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung des Laufes vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter, TSG Salach e.V., vor. Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Diesen Maßnahmen sind Folge zu leisten.

2. Anmeldung, Teilnehmerbeitrag und Zahlungsbedingungen

Die Voranmeldung erfolgt per Online-Anmeldung auf der Seite  < salacher-loewenlauf-2025.racepedia.de >. Nähere Informationen sind auch dem jeweiligen Flyer er zu entnehmen. Nachmeldungen sind nur bis 30 Minuten vor dem jeweiligen Start möglich. Bei einem Nichtantritt wird das Startgeld dem Teilnehmer nicht erstattet.
Während den Läufen kann kein Streckenwechsel vorgenommen werden. 


Die Teilnahme ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Dies gilt grundsätzlich auch bei berechtigtem Rücktritt des Teilnehmers. In diesem Fall bleibt dem Teilnehmer aber der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.

Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwands verbleibenden Differenz. Dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Insbesondere liegt ein nicht vom Veranstalter zu vertretender Ausfall vor im Falle höherer Gewalt (vor allem ungeeignete Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombenandrohungen, Terrorismuswarnungen etc.)  oder bei behördlichen Anweisungen. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

3. Haftungsausschluss 

 

Ist der Veranstalter in fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen – und Personenschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrten Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 

4. Datenerhebung und Datenverwertung

Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Medien können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlich werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto käuflich erwerben möchte.

Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten für diesen Zweck ein. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

5. Zeitmessung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen. Die Zeitmessung erfolgt durch die Firma Time2finish. Transponder befinden sich in der Startnummer. Eigene Chips/Transponder dürfen nicht verwendet werden. Ohne Chip/Transponder erfolgt keine Wertung.
 

6. Salvatorische Klausel, Rechtswahl

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten ab 01.01.2022 bis auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wird ausgeschlossen. Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Es gilt in einem solchen Fall eine dem Gewollten möglichst nahekommende wirksame Regelung.

7. Corona-Verordnungen

Es gelten die gültigen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg

 

 

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Anzahl von Gästen

Aktuell sind 397 Gäste und keine Mitglieder online

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