Löwenlauf Allgemeines
Teilnahmebedingungen, AGB und Haftungsbedingungen für den Salacher Löwenlauf 2024
1. Startberechtigung
Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung des Laufes vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter, TSG Salach e.V., vor. Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Diesen Maßnahmen sind Folge zu leisten.
2. Anmeldung, Teilnehmerbeitrag und Zahlungsbedingungen
Die Voranmeldung kann per Online-Anmeldung erfolgen. Bei Online-Anmeldung per Internet kann die Zahlung nur per Lastschrift erfolgen.
Die Teilnahme ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Dies gilt grundsätzlich auch bei berechtigtem Rücktritt des Teilnehmers. In diesem Fall bleibt dem Teilnehmer aber der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwands verbleibenden Differenz. Dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Insbesondere liegt ein nicht vom Veranstalter zu vertretender Ausfall vor im Falle höherer Gewalt (vor allem ungeeignete Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombenandrohungen, Terrorismuswarnungen etc.) oder bei behördlichen Anweisungen. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
3. Haftungsausschluss
Ist der Veranstalter in fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen – und Personenschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrten Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
4. Datenerhebung und Datenverwertung
Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Medien können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlich werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto käuflich erwerben möchte.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten für diesen Zweck ein. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
5. Zeitmessung
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen.
6. Salvatorische Klausel, Rechtswahl
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten ab 01.01.2022 bis auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wird ausgeschlossen. Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Es gilt in einem solchen Fall eine dem Gewollten möglichst nahekommende wirksame Regelung.
7. Corona-Verordnungen
Es gelten die gültigen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg